Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

ZPO § 426 Vernehmung des Gegners über den Verbleib

ZPO § 426 Vernehmung des Gegners über den Verbleib

[ Auszug: Bestreitet der Gegner, daß die Urkunde sich in seinem Besitz befinde, so ist er über ihren Verbleib zu vernehmen. In der Ladung zum Vernehmungstermin ist ihm  ... ]